Das Bäntorfer Wappen
Bäntorf, 1930
BESCHLUSS
betreffend die Einführung eines Wappens für die Gemeinde Bäntorf.
Anwesend: Gemeindevorsteher: Mundt, Gemeindevertreter: Specht, Fischer, Wiegand, Böcker, Fricke, Bormann
Verhandelt: Bäntorf, den 20. Sept 1930
Zu der auf heute in ortsüblicher Weise einberufenen Gemeindeausschußsitzung waren die nebenstehend aufgeführten Mitglieder des Ausschusses erschienen. Da der Gemeindeausschuss 6 Mitglieder zählt, war die Versammlung beschlussfähig.
Nachdem in eine nähere Erörterung eingetreten war, wurde einstimmig beschlossen, ein Gemeindewappen in der beiliegenden Form einzuführen und die aufsichtsbehördliche Genehmigung nachzusuchen.
Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, das danach Erforderliche zu veranlassen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Der Gemeindevorstand
-gez. Mundt-
BESCHREIBUNG
Auf Gold ein schwarzes doppeltes Hirschgeweih, belegt mit einem Herzschild, der auf Rot drei silberne Rosen 2:1 aufweist.
GENEHMIGUNG
Der Landgemeinde Bäntorf, Landkreis Hameln-Pyrmont, wird hierdurch die Genehmigung zur Führung des auf der wieder beigefügten Zeichnung dargestellten Wappens erteilt.
Berlin, den 6.Oktober 1933. Das Preußische Staatsministerium. Der Minister des Inneren.
In Vertretung – gez. –
Genehmigung. IV a II 728 II/33.